Baubegleitende Qualitätskontrolle

Ein mängelfreies Gebäude sichert die wirtschaftliche Existenz und die Zufriedenheit privater und gewerblicher Bauherren.

Meine Aufgaben der baubegleitenden Qualitätskontrolle sind unter anderem:
 

  •     Beratung zur Ausführungs-, Detailplanung und zur Ausschreibung
  •     Kontrolle zur Bauablaufplanung
  •     Stichprobenkontrollen während der Bauausführung
  •     Luftdichtigkeitsuntersuchungen
  •     Luft-, Körper- und Trittschalluntersuchungen
  •     Feuchte- und Schimmelpilzuntersuchungen
  •     Technische Abnahmen und Abnahmebegleitung

Nach erfolgreicher Fertigstellung Ihres Gebäudes und erfolgter baubegleitender Qualitätskontrolle, erhalten Sie hierüber eine Bestätigung.
 

Aktuelle Infos zur Bauabnahme und was Bauherren dazu beachten müssen:

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/mieten-und-wohnen/immobilien-tipps-fuer-bauherren-bei-der-bauabnahme-14781875.html

Die KfW-Bank geht den richtigen Weg: Sie fördert nicht nur die energieeffiziente Sanierung von Altbauten, sondern auch die dafür nötige Baubegleitung durch unabhängige Sachverständige“, lobt Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Die Zuschüsse zur Baubegleitung während der Sanierung sind gut angelegtes Geld, denn die Förderbank sichert so den Erfolg der Sanierung.“

Seit Jahresbeginn 2016 hat die KfW-Bank ihre Förderkonditionen in bestehenden Programmen angepasst und – aus Sicht von Altbaubesitzern – eindeutig verbessert. Der VPB begrüßt dies ausdrücklich. Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ (430) gibt es ab sofort einen Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent der Investitionssumme, bis maximal 15.000 Euro. Energieeffiziente Einzelmaßnahmen werden nun mit 7,5 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 3.750 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.

Die Zuschüsse im Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (431) werden verdoppelt von bislang 2.000 auf jetzt 4.000 Euro. „Damit erfüllt die KfW eine alte Forderung des VPB, denn wir beobachten immer wieder, wie teure Fördermaßnahmen teilweise verpuffen, weil die Sanierungen falsch geplant und umgesetzt werden. Die Baubegleitung durch den unabhängigen, strikt firmen- und produktneutral tätigen Sachverständigen bieten dem Bauherrn wie auch der KfW die Gewähr, dass Geld und staatliche Fördergelder effizient eingesetzt werden.“

Die Fachplanung und Begleitung durch einen Bauherrenberater während einer energetischen Sanierung wird von der KfW in Höhe von 50 Prozent der Kosten unterstützt. Der Förderhöchstbetrag erhöht sich hier ab sofort auf 4.000 Euro.

( Quelle: VPB )