Immobilienbewertung nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB)

Professionelle Immobilienbewertung nach § 194 BauGB

Verkehrswertgutachten vom Sachverständigen


Unsere Immobilienbewertung nach § 194 BauGB liefert Ihnen ein unabhängiges und rechtssicheres Verkehrswertgutachten, das den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie zuverlässig bestimmt. Als erfahrenes Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung erstellen wir geprüfte Immobiliengutachten für Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Gewerbeobjekte – nach ImmoWertV, Wertermittlungsrichtlinien und den gesetzlichen Vorgaben des BauGB.

Immobilienbewertung & Verkehrswertgutachten – rechtssicher nach § 194 BauGB

Der in § 194 BauGB definierte Verkehrswert ist die Grundlage jeder professionellen Wertermittlung.
Wir ermitteln den Marktwert nach den normierten Verfahren:

  • Vergleichswertverfahren für Wohnimmobilien
  • Ertragswertverfahren für Renditeobjekte
  • Sachwertverfahren für Ein- und Zweifamilienhäuser und besondere Immobilien

Einsatzbereiche für die Immobilienbewertung

Unsere Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB eignen sich ideal für:

  • Verkauf oder Kauf einer Immobilie
  • Erbschaft, Schenkung, Pflichtteilsberechnung
  • Scheidung, Vermögensaufteilung
  • Steuerliche Bewertung (Finanzamt)
  • Immobilienbewertung für Banken und Versicherungen
  • Grundstücksbewertung & Marktwertanalyse

Ihre Vorteile

  • Qualifizierte Immobilienbewertung durch zertifizierte Sachverständige
  • Rechtssichere Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB & ImmoWertV
  • Hohe Marktkenntnis und ausführliche Objektanalyse
  • Transparente, nachvollziehbare Wertermittlung
  • Anerkannt für behördliche und gerichtliche Verfahren

Warum eine Immobilienbewertung nach § 194 BauGB so wichtig ist

Nur ein neutral ermitteltes Verkehrswertgutachten gewährleistet eine belastbare Grundlage für Entscheidungen rund um Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Auseinandersetzungen. Unsere Immobilienbewertung bietet Ihnen Sicherheit, Transparenz und eine objektive Einschätzung des aktuellen Marktwertes – unabhängig von Interessen Dritter.